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Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

 

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts und Lieferbedingungen gelten für alle Verträge mit PCA Polymerchemie Altmeier GmbH, Lebach über den Kauf von Membranen, Ionenaustauschern und Zubereitungen sowie von Beratungen, Gutachten und sonstigen wissenschaftlich-technischen Dienstleistungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und sind für uns erst durch unsere ausdrückliche schriftliche Bestätigung verbindlich. Bei Abänderung oder Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Bedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft, mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Unwirksame Bedingungen sind so zu ergänzen und auszulegen, daß der ursprünglich beabsichtigte Zweck weitest möglich erreicht wird.

 

1. Angebote und Auftrag

Unsere Angebote sind stets freibleibend. Aufträge sind erst verbindlich, wenn und soweit sie schriftlich bestätigt oder mit deren Ausführung begonnen wurde.

 

2. Liefertermine

Vereinbarte Lieferzeiten bzw. -termine werden nach Möglichkeit eingehalten, gelten jedoch nur als ungefährer Anhaltspunkt und nicht als verbindliche Zusage. Bei Lieferverzug ist der Käufer berechtigt, uns eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach deren erfolglosem Ablauf vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann der Käufer nach Ablauf der Nachfrist nur verlangen, wenn der Lieferverzug bei uns durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten eingetreten ist. Letzteres hat der Käufer zu beweisen. Betriebsstörungen aller Art bei uns und unseren Lieferanten und Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferzeit angemessen zu verlängern und, wenn die näheren Umstände es erfordern, die Lieferungsverpflichtung ganz oder teilweise aufzuheben. Der höheren Gewalt stehen Umstände gleich, die uns ohne unser Verschulden die Lieferung unzumutbar erschweren oder unmöglich machen. Mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen unseres Hauses, geht die Gefahr in jedem Fall auf den Käufer über.

Unsere Lieferpflicht ruht, solange der Käufer mit einer Zahlung im Rückstand ist.

 

3. Zahlung / Eigentumsvorbehalt

Unsere Preise verstehen sich stets zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preisberechnung erfolgt aufgrund der von uns festgestellten Mengen bzw. Gewichte.

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur völligen Bezahlung sämtlicher, auch der künftig entstehenden Forderungen gegen den Käufer, vor. Auch durch Verarbeitung der gelieferten Ware zu einer neuen Sache geht der Eigentumsvorbehalt des Verkäufers nicht unter.

 

4. Gewährleistung / Haftung

Die in Angeboten, Datenblättern oder an sonstiger Stelle bezeichneten Eigenschaften unserer Produkte stellen typische Richtwerte dar. Sie sind keine Garantiewerte und unterliegen, insbesondere bei Versuchsprodukten, Schwankungen. Es werden grundsätzlich keine Garantien über die unserer Produkte gegeben, es sei denn, dies ist ausdrücklich schriftlich vereinbart.

Wir übernehmen auch keine Garantie für die Marktfähigkeit oder Eignung von Produkten für irgendwelche besonderen Verwendungszwecke, die der Käufer als inbegriffen betrachten könnte.

Mängelrügen und Beanstandungen sind sofort, spätestens jedoch 10 Tage nach Eintreffen der Lieferung am Bestimmungsort schriftlich zu erheben.

Bei berechtigten Mängelrügen steht es uns frei, entweder Ersatzlieferung zu den zum Zeitpunkt der Beanstandung gültigen Preisen zu leisten, Nachbesserung vorzunehmen oder den Verkaufspreis angemessen zu mindern.

Die Beanstandung befreit den Käufer nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.

Schadenersatzansprüche des Käufers, die nicht auf grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung unserer vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten beruhen, sind, vorbehaltlich der Regelung des nächsten Absatz, ausgeschlossen.

Schadenersatzansprüche des Käufers wegen Verzugs oder von uns schuldhaft zu vertretender Unmöglichkeit sind, außer im Falle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, der Höhe nach beschränkt auf den Rechnungswert der Warenmenge, die wir nicht geliefert haben oder mit deren Lieferung wir in Verzug geraten sind.

Ist ein Schaden grob fahrlässig verursacht worden, so ist unsere Haftung auf den für uns als Folge dieser Pflichtverletzung voraussehbaren Schaden beschränkt. Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.

 

5. Verwendungsbeschränkungen

Der Käufer verpflichtet sich ausdrücklich, keine Analysen der chemischen Struktur unserer Produkte vorzunehmen oder vornehmen zu lassen.

Der Käufer verpflichtet sich, Kenntnisse und Informationen über die Zusammensetzung und Struktur unserer Produkte vertraulich zu behandeln, sofern diese nicht ohnehin öffentlich sind.

 

6. Unverbindliche Beratung

Wir beraten unsere Kunden anwendungstechnisch nach bestem Wissen im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten, jedoch unverbindlich. Das gilt insbesondere auch hinsichtlich der Beachtung irgendwelcher Schutzrechte Dritter. Unsere Vorschläge entbinden unsere Abnehmer nicht von dem Erfordernis, unsere Produkte in eigener Verantwortung auf die Eignung für die vorgesehenen Zwecke zu überprüfen.

 

6. Schutzrechte

Mit dem Verkauf unserer Produkte ist keine Lizenz an irgendeinem unserer Schutzrechte verbunden.

Der Verkäufer übernimmt keinerlei Garantie dafür, daß die Anwendung oder der Verkauf seiner nach den vorliegenden Bedingungen gelieferten Produkte nicht die Schutzrechte oder Patentansprüche Dritter verletzt, die das Produkt selbst oder dessen Verwendung in Verbindung mit andern Produkten oder bei irgendeinem Herstellungsverfahren schützen.

Durch die Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen entstehen dem Kunden keine Eigentumsansprüche an Schutzrechten die im Rahmen dieser Arbeiten möglicherweise erworben werden.

 

7. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Rechtsverhältnis ist Lebach. Gerichtsstand ist Lebach. Anzuwendendes Recht ist das der Bundesrepublik Deutschland.

Lebach, den 03. Mai 1996

 

 

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